Bekanntmachung des Landratsamtes Bad Kissingen zum Infektionsschutz nach § 18 Abs. 1 Satz 4 und § 19 Abs. 1 Satz 3 der 12. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmeverordnung (12. BayIfSMV) vom 05. März 2021
Bekanntmachung Betrieb von Schulen ab 19 03 2021 nach 12 BayIfSMV
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